Teilnahmebedingungen Schweizer Tilsiter Gewinnspiel

  1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Switzerland Cheese Marketing GmbH, Bretonischer Ring 15, 85630 Grasbrunn, Deutschland.
     
  2. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Auf Anfrage hat ein Teilnehmer seine Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Wenn er dies nicht innerhalb angemessener Frist tut, kann der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. 
     
  3. Eine Mehrfachteilnahme ist möglich. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Portale bzw. automatisierte Dienste ist nicht gestattet. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Switzerland Cheese Marketing GmbH, Mitarbeiter von Kooperationspartnern sowie Angehörige dieser Mitarbeiter. Die Switzerland Cheese Marketing GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von Manipulationen oder falschen Angaben von der Teilnahme auszuschließen.
     
  4. Ausgelobt sind die folgenden Gewinne:

    Für Konsumenten:
    monatlich 5 x Genießer-Sets, bestehend aus ca. 1 kg Schweizer Tilsiter in 2 Reifegraden sowie einem der folgenden, zufällig ausgewählten Tilsiter-Artikel:
    Einkaufstasche, Holzbrett, Käsemesser, Trinkflasche oder Holzkuh.


    Für das Thekenpersonal:
    insgesamt 30 x 1/4 Laibe Schweizer Tilsiter Extra à ca. 1 kg.
    (15 x bei der 1. Gewinnauslosung und 15 x bei der 2. Gewinnauslosung.)

     
  5. Um am Konsumenten-Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer den Kaufbeleg (Kassenbon, Wiegezettel oder Online-Shopping Rechnung) von seinem Schweizer Tilsiterkauf fotografieren bzw. einen Screenshot machen und die Datei zusammen mit den vollständigen Kontaktdaten auf www.schweizerkaese.de hochladen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, dass Schweizer Tilsiter gekauft wurde. So wie z. B. auf dem Wiegezettel an der Käsebedienungstheke. Falls nur der Kassenbeleg fotografiert wird und dort nur "Käse" steht, kann ein Foto zusammen mit dem Produkt gemacht werden, das klar als "Schweizer Käse" erkennbar sein muss. Teilnahmeschluss ist der 31.12.2024. Es zählt das Eingangsdatum des Online-Gewinnspielformulars (maßgebend ist der elektronisch protokollierte Zeitpunkt der Teilnahme).

    Um am Gewinnspiel für die Thekenfachkräfte teilzunehmen, muss der Teilnehmer die richtige Antwort auf unsere Gewinnfrage über unser Online-Gewinnspielformular sowie die von uns konkret benannten Kontaktdaten übermitteln. Teilnahmeschluss für die erste Gewinnauslosung ist der 30.06.2024, für die zweite Gewinnauslosung ist der 31.12.2024. Es zählt das Eingangsdatum des Online-Gewinnspielformulars (maßgebend ist der elektronisch protokollierte Zeitpunkt der Teilnahme).
     
  6. Die Gewinner werden spätestens einen Monat nach Teilnahmeschluss per Los ermittelt. Die Gewinner werden unmittelbar nach der Verlosung schriftlich benachrichtigt. Die Switzerland Cheese Marketing GmbH ist nicht dazu verpflichtet, den Gewinner anderweitig zu benachrichtigen, falls die Gewinnbenachrichtigung an der von ihm angegebenen Adresse nicht zugestellt werden kann.
     
  7. Zur Einlösung seines Gewinns hat sich der betreffende Teilnehmer innerhalb eines Monats nach Gewinnbekanntgabe bei der Switzerland Cheese Marketing GmbH zu melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, so wird einmalig ein Ersatzgewinner durch Los bestimmt.
     
  8. Alle Ihre persönlichen Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur insoweit an Partnerunternehmen weitergegeben, als dies zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt garantiert nicht. Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
     
  9. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
     
  10. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
     
  11. Falls Sie Fragen zu diesen Teilnahmebedingungen haben sollten, können Sie uns gerne schreiben: info(at)schweizerkaese.de.