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"swissmilk green" – das Zeichen für Tierwohl

Die Schweizer Tierschutzgesetze zählen an sich schon zu den strengsten der Welt. Die noch strengeren "swissmilk green" Vorgaben für die Haltung der Milchkühe gewährleisten ein noch höheres Maß an Tierwohl. Für die Schweizer Milchbauern ist es obligatorisch, an einem der beiden Tierwohlprogramme teilzunehmen. 

Aktion "glückliche Kühe:

  • Das Programm "RAUS" steht für regelmäßigen Auslauf im Freien. Dabei wird garantiert, dass die Tiere im Sommer mindestens 26 Tage Weidegang pro Monat erhalten. In den Wintermonaten (Nov. bis April) bekommen sie an mindestens 13 Tagen Auslauf im Freien.
     
  • Der Tierwohlbeitrag BTS unterstützt Besonders Tierfreundliche Stallhaltungssysteme. Dazu gehören Mehrbereich-Haltungssysteme mit Fress- und Liegebereichen. Die Tiere werden in Gruppen gehalten und können sich frei bewegen. Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie viel Tageslicht im Stall sind weitere Anforderungen.
     
  • Die durchschnittliche Herdengröße liegt in der Schweiz bei gerade mal 29 Kühen pro Betrieb. Das ermöglicht einen traditionellen Weidebetrieb, bei dem Tierzahl und Futterfläche in einem guten Verhältnis stehen. Übrigens: Die Bauern geben ihren Kühen immer einen Namen. Die beliebtesten sind Bella und Fiona.
     

Der "Weidebeitrag" – die Ergänzung zu "RAUS"

  • Als Anreiz zur Teilnahme werden Schweizer Milchbauern beim "Weidebeitrag" finanziell belohnt. Voraussetzung dafür ist, dass die Kühe im Winter statt 13 mindestens 22 Tage Auslauf haben sowie im Sommer einen höheren Anteil an Weidefutter bekommen, der mindestens 70 % ihres Tagesbedarfs ausmacht. Dies unterstützt die graslandbasierte Produktion und reduziert durch die verstärkte Weidehaltung die Ammoniakemissionen.

 

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"swissmilk green" – die Nachhaltigkeitsmarke

Förderung der Artenvielfalt

Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) ist die Grundlage für eine umweltgerechte Landwirtschaft. Die Anforderungen des ÖLN sind anspruchsvoll und decken sämtliche Bereiche einer nachhaltigen Produktion ab. Er umfasst Anforderungen in den Bereichen tiergerechte Haltung, Düngung, Fruchtfolge, ökologische Ausgleichsfläche sowie geeigneter Bodenschutz. Die strikte Einhaltung dieser Richtlinien ist einer der Hauptgründe, weshalb die Schweizer Milchwirtschaft im internationalen Vergleich hervorragend abschneidet, insbesondere im Bereich Tierwohl.

Für einen Landwirtschaftsbetrieb bedeutet die Einhaltung des ÖLN eine ganzheitliche Herangehensweise. So muss der Boden schonend bewirtschaftet und ganzjährig mit Kultur oder Gründüngung bedeckt sein. Dies verhindert die Erosionen und fördert das Wasserspeicherungspotenzial, den Humusaufbau, die Bewurzelung und führt zu einer geregelten Fruchtfolge. Auch bei der Düngung gibt es Vorgaben. Eine Überdüngung des Bodens ist nicht erlaubt, auch zum Schutz der Gewässer. Zudem fördert eine zeitgerechte und geregelte Düngung die Bodenfruchtbarkeit.